Band 4 · E-Scooter
E-Scooter, E-Fahrzeuge und MPU: Besonderheiten
Alkohol und Drogen auf dem E-Scooter — wann Führerschein und MPU betroffen sind.
Rechtliche Einordnung
E-Scooter gelten im Straßenverkehrsrecht als Kraftfahrzeuge. Alkohol- oder Drogenfahrten können wie bei PKW zu Strafverfahren, Entzug der Fahrerlaubnis für alle Klassen und MPU-Anordnung führen.
Besonderheiten
Viele Betroffene unterschätzen die Konsequenzen. Die MPU-Fragestellung entspricht jedoch der Substanz (Alkohol A1/A2, Drogen D1–D4) — Anforderungen sind gleich hoch.
Vorbereitung
Gleiche Grundsätze wie bei PKW-MPU: Abstinenz, Nachweise, Therapie, ehrliches Gespräch.
Prävention
Null-Promille-Regel auf dem E-Scooter — auch „nur eine Strecke" kann teuer werden.
Häufige Fragen (FAQ)
Offizielle Quellen
Referenzen auf Behörden, Gesetze und Fachgesellschaften — keine Mitbewerber-Links.
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Hinweis: Dieser Fachartikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, medizinische oder MPU-Beratung. Stand Juli 2026.