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Band 1: Substanzen & Abstinenz

Band 1 · Alkohol

Alkohol-MPU: Fragestellung A1 und A2 verstehen

Abhängigkeit, fortgeschrittene Alkoholproblematik, Abstinenz vs. kontrolliertes Trinken — was A1 und A2 für Sie bedeuten.

Autor: Toni JoneleitStand: Juli 202601.07.202611 Min. Lesezeit

Fragestellung A1: Alkoholabhängigkeit

Bei A1 steht im Mittelpunkt, ob eine Alkoholabhängigkeit vorliegt oder vorlag und ob Sie diese durch Therapie, Entwöhnung und Nachsorge stabil überwunden haben. Gutachter bewerten Abstinenz, Therapietreue, Rückfallrisiko und Ihre Einsicht.

Fragestellung A2: Fortgeschrittene Alkoholproblematik

A2 betrifft Personen mit schwerwiegendem Alkoholkonsum ohne zwingend klassische Abhängigkeitsdiagnose. Hier kann — je nach Einzelfall — der Weg der dauerhaften Abstinenz oder in seltenen Konstellationen kontrolliertes Trinken diskutiert werden. In der Praxis verlangen Gutachter bei A2 häufig ebenfalls nachweisbare Abstinenz.

Medizinischer und psychologischer Teil

Der medizinische Teil erfasst körperliche Folgeschäden und aktuelle Befunde. Im psychologischen Gespräch geht es um Konsummuster, Auslöser, Veränderungsbereitschaft und Ihre Strategien für die Zukunft.

Therapie und Nachsorge

Nachweis einer qualifizierten Entwöhnungs- oder Beratungsbehandlung, Teilnahme an Nachsorge und ggf. Selbsthilfe stärken Ihre Glaubwürdigkeit. Unterlagen sollten lückenlos sein.

Realistische Erwartung

Eine positive Prognose setzt nachweisbare Verhaltensänderung, Stabilität und glaubwürdige Darstellung voraus — nicht nur das Bestehen einzelner Tests.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen A1 und A2?

A1 richtet sich auf Alkoholabhängigkeit; A2 auf fortgeschrittene Alkoholproblematik ohne zwingend Abhängigkeitsdiagnose. Die Anforderungen an Nachweise und Stabilität sind in beiden Fällen hoch.

Ist kontrolliertes Trinken bei A2 möglich?

Theoretisch kann es in Einzelfällen geprüft werden; praktisch verlangen Gutachter sehr häufig dauerhafte Abstinenz mit objektiven Nachweisen.

Offizielle Quellen

Referenzen auf Behörden, Gesetze und Fachgesellschaften — keine Mitbewerber-Links.

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Hinweis: Dieser Fachartikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, medizinische oder MPU-Beratung. Stand Juli 2026.